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Zulassung für Pferdeanhänger - Grüne und schwarze Kennzeichen für Pferdeanhänger

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Wer einen Pferdeanhänger zulassen möchte, hat die Wahl zwischen einem schwarzen und grünen Nummernschild. Aber wann ist welches Kennzeichen sinnvoll und welche Versicherungen sind erforderlich?

Fahrzeuge mit grünen Kennzeichen sind von der KFZ-Steuer befreit, das gilt nicht nur für Pferdeanhänger, sondern auch landwirtschaftliche Fahrzeuge wie z.B. Traktoren. Dringend zu empfehlen ist aber - wenn dafür auch keine Pflicht besteht - eine Haftpflichtversicherung. Wer seinen Pferdeanhänger mit einem grünen Nummernschild fährt, ist auf den Einsatz zu Sportzwecken beschränkt. Mit dem schwarzen Nummernschild gibt es keine Steuerbefreiung und die Nutzung ist für alle Güter erlaubt.



Steuer und Versicherung


Laut Auskunft des Hamburger Finanzamtes für Verkehrsteuern werden die Steuern nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet und kosten je 200 kg kosten 7,46 Euro

Die Steuerbefreiung hat allerdings nichts mit der Haftung bei Unfällen zu tun: Mit Wirkung vom 01.08.2002 wurde das Straßenverkehrsgesetz dahingehend erweitert, dass Anhänger neben dem Zugfahrzeug einer isolierten und eigenständigen Gefährdungshaftung nach §7 StVG unterliegen. Nach Aussage der Zulassungsbehörde wird zwar die Haftpflichtversicherung bei der Pferdeanhänger-Anmeldung mit grünem Kennzeichen nicht überprüft, und solange der Anhänger zusammen mit dem Zugfahrzeug bewegt wird, tritt bei einem Unfall die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges ein.

Anders sieht es aus, wenn der Anhänger zum Beispiel beim Parken auf einem abschüssigen Gelände schlecht gesichert ist oder sich die Handbremse löst. Dann haftet der Halter und daher ist es dringend zu empfehlen, auch dafür eine Versicherung abzuschließen.

Der ausführliche Text zu den gesetzlichen Regelungen, eine genaue Kostentabelle sowie Haftungsfragen bei der Nutzung eigener und fremder Pferdeanhänger sind auf dem Online-Portal rund um mobile Reiter und Pferde www.mit-Pferden-reisen.de veröffentlicht.

 

 


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