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Seit dem 1. Januar
2016 gilt die Neuordnung der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung für
alle fünf Fachrichtungen. Im Wesentlichen sind Struktur und Inhalte
der Pferdewirtschaftsmeisterprüfung deutlicher darauf ausgerichtet,
die erweiterte berufliche Handlungsfähigkeit des angehenden Meisters
zu prüfen.
Die Meisterprüfung besteht aus drei Teilbereichen: Im Teilbereich
I (Pferdehaltung, Pferdeeinsatz, Pferdezucht und Dienstleistungen)
besteht die Abschlussprüfung aus einem Arbeitsprojekt und einer
schriftlichen Prüfung. Im Teilbereich II (Betriebs- und Unternehmensführung)
muss der Prüfling ebenfalls ein Arbeitsprojekt und eine schriftliche
Prüfung absolvieren. Im Teilbereich III (Berufsausbildung und
Mitarbeiterführung) geht es um Zusammenhänge der Berufsausbildung
und um Mitarbeiterführung.
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